Wilden Müll zur Entsorgung melden

Leistungsbeschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Nessetal

Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806

Weitere Stellen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
Telefon
0361 574153-140
Fax
0361 574153-270