Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Kfz-Zulassungsbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-593
Fax
03621 214-569
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Sonstiges

Eingang über Gadollastraße.

Formulare

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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer