Kraftfahrzeug Zulassung für Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Land beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland (Nicht-EU-Land) kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

 
Ausnahmen bzw. Sondervorschriften gelten z. B. für Arbeitsmaschinen, Stapler, Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, Leicht- und Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie für Spezialanhänger.
 
Die Zulassung erfolgt durch die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) und die Absiegelung des/der amtlichen Kennzeichen.
 
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt, die Vorführung des Fahrzeuges anzuordnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Kfz-Zulassungsbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-593
Fax
03621 214-569
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Sonstiges

Eingang über Gadollastraße.