Zuständigkeitsfinder
Windenergie - Eignungsgebiete
Leistungsbeschreibung
Um raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde
Adresse
Waltershäuser Str. 136
99867 Gotha
99867 Gotha
Adresse
18. März-Straße 50
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Telefon
03621 214-193Öffnungszeiten
telefonische Servicezeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein
Gebühren: nein
