Schwerbehindertenausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha

Adresse
Humboldtstraße 18
99867 Gotha
Telefon
03621 214-792
Öffnungszeiten

telefonische Servicezeiten:

Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


Ausschließlich mit Terminvereinbarung