Zuständigkeitsfinder
Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Gemeinde Nessetal
Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
99869 Goldbach
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge
Bankverbindung
Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806