Hortbetreuung

Leistungsbeschreibung

Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.

Aufnahme in den Hort:

Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Nessetal

Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806

Weitere Stellen

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Adresse
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Fax
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