Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

  • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Allgemeine Soziale Dienste

Adresse
Humboldtstr. 18
99867 Gotha

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-301
Fax
03621 214-334
Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nur nach Terminvereinbarung


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein