Familienbuch

Leistungsbeschreibung

Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch, das von Amts wegen nach jeder Eheschließung im Inland angelegt und beim zuständigen Standesamt geführt wurde. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe. Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält.

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 ist die Anlegung des Familienbuches entfallen.
Die bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Familienbücher werden gem. § 77 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich beim Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Jetzt senden
Öffnungszeiten

Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung unter Tel. 03621 222-333.

Parkplätze
Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: ja

Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)