Zuständigkeitsfinder
Existenzgründerförderung
Leistungsbeschreibung
Für Gründer sowie für Absolventen von akademischen Einrichtungen gibt es zahlreiche öffentlich finanzierte Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Da die Palette der Förderprogramme umfangreich ist, sollte sich der Existenzgründer rechtzeitig und umfassend beraten lassen, um den idealen "Finanzierungsmix" für das zu gründende Unternehmen zu finden.
An wen muss ich mich wenden?
Die wichtigsten Ansprechpartner hierfür sind:
Ihre Hausbank
- Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung
- Thüringer Aufbaubank
- Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW)
- KfW-Mittelstandsbank
- Industrie- und Handelskammer Erfurt
- Industrie- und Handelskammer Gera
- Industrie- und Handelskammer Suhl
- Handwerkskammer Erfurt
- Handwerkskammer Gera
- Handwerkskammer Südthüringen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sollte eine Förderung in Anspruch genommen werden, so muss diese in aller Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Bereits umgesetzte bzw. begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt
Adresse
99096 Erfurt
Postanschrift
99104 Erfurt
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 14:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja