Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.

Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.

Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.

Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Nessetal

Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806

Formulare

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Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

Weitere Stellen

Landratsamt Gotha - Bauaufsicht
Adresse
Emminghausstr. 8
99867 Gotha
Telefon
03621 214-122
Fax
03621 214-125