Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben

Leistungsbeschreibung

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Das Register bietet die Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich festzuhalten.

In den meisten Fällen stellt sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende sehr plötzlich – zum Beispiel nach einem schweren Unfall, einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall. Hat die verstorbene Person ihre Entscheidung vorher nicht dokumentiert, müssen Angehörige nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Eine derartige Situation kann die Angehörigen emotional belasten und überfordern.

Eine im Organspende-Register festgehaltene Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit und wahrt Ihr Selbstbestimmungsrecht. Zur zusätzlichen Sicherheit sollten Sie zudem Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation informieren.

Neben der Möglichkeit, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden, haben Sie weitere Optionen:

  • Sie können sich für die Spende von nur bestimmten Organen und Geweben entscheiden oder
  • für eine Spende, aber bestimmte Organe und Gewebe ausnehmen sowie
  • Ihre Entscheidung an eine von Ihnen bestimmte Person übertragen.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, das auf die Sicherheit Ihrer Daten achtet.

Entnahmekrankenhäuser sind in der Lage, Ihre hinterlegte Erklärung abzurufen. Bis spätestens Anfang 2025 sind auch alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden. In diesem Übergangszeitraum sollten Sie Ihre Entscheidung zusätzlich schriftlich, zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren.

Auch nach der Einführung des Organspende-Registers im Jahr 2024 bleiben ein ausgefüllter Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen gültig. Liegen mehrere Erklärungen vor, so gilt immer Ihre letzte Entscheidung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Bemerkung: Dienstsitz Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Anfahrt/_artikel.html
Telefon
+49 228 99307-0
Fax
+49 228 99307-5207