Erklärung aus dem Organspende-Register abrufen

Leistungsbeschreibung

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Berechtigte Institutionen wie Entnahmekrankenhäuser können auf Ihre Erklärung zugreifen, wenn geklärt werden muss, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe spenden möchten.

Wenn Sie bereits Ihre Erklärung abgegeben haben, können Sie diese im Organspende-Register abrufen. Dazu benötigen Sie die Erklärungs-ID, die Sie nach Ihrer erstmaligen Erklärung als PDF herunterladen konnten und per E-Mail erhalten haben. Die Erklärungs-ID ist eine siebenstellige Kombination aus Nummern und Zeichen. Nach Abruf Ihrer Erklärung haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern oder zu löschen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Bemerkung: Dienstsitz Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Anfahrt/_artikel.html
Telefon
+49 228 99307-0
Fax
+49 228 99307-5207