Zuständigkeitsfinder
Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis
Leistungsbeschreibung
Laboratorien (Prüfeinrichtungen), die nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen vornehmen, müssen diese unter der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) durchführen. Nur so können die Prüfungsergebnisse eine Bewertung der möglichen Gefahren der Stoffe oder Gemische für Mensch und Umwelt erfolgen. Entsprechend des Chemikaliengesetzes betrifft dies Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren.
Ihrer Prüfeinrichtung kann eine Bescheinigung der Einhaltung der Grundsätze der GLP auf Antrag gemäß des Chemikaliengesetzes ausgestellt werden, sofern die Ergebnisse der von Ihnen durchgeführten Sicherheitsprüfungen bei einer Bundesoberbehörde oder bei einer entsprechenden Bewertungsbehörde eines anderen Staates (insbesondere eines OECD-Mitgliedslandes) einzureichen sind.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag für im Freistaat Thüringen ansässige Prüfeinrichtungen und selbstständige Prüfstandorte an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 73.
- Bei berechtigter Antragstellung kündigt das TLUBN der Prüfeinrichtung / dem Prüfstandort eine Inspektion durch Mitglieder der Thüringischen GLP-Inspektionskommission an. Die Inspektoren vereinbaren mit der Prüfeinrichtung einen Inspektionstermin.
- Ergibt die Inspektion, dass die Prüfeinrichtung oder der Prüfstandort und die dort durchgeführten Prüfungen oder Phasen von Prüfungen den GLP-Grundsätzen entsprechen, so erteilt das TLUBN die GLP-Bescheinigung. In der GLP-Bescheinigung sind die Prüfkategorien sowie der Zeitpunkt des Inspektionsdatums angegeben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 73.
Voraussetzungen
- Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beabsichtigen nachweislich, GLP-pflichtige Prüfungen gemäß des Chemikaliengesetzes durchzuführen.
- Sie weisen ein berechtigtes Interesse gemäß des Chemikaliengesetzes nach. Das Interesse ist berechtigt, wenn eine ausländischen Bewertungsbehörde Sicherheitsprüfungen unter Einhaltung der GLP verlangt.
- Die GLP-Bescheinigung erhalten berechtigte Antragsteller, die nachweislich die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Antragstellung:
- Nachweis, dass GLP-pflichtige Prüfungen entsprechend des Chemikaliengesetzes durchgeführt werden sollen (zum Beispiel Auftragsanfrage)
- Nachweis eines berechtigen Interesses auf eine GLP-Bescheinigung (zum Beispiel Dokument der Bewertungsbehörde des Staates, der für den Import von Stoffen und Gemischen Sicherheitsprüfungen unter Einhaltung der GLP verlangt)
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 500,00 - 10000,00 EURVorkasse: Neinhttps://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LwMinVwKostOTH2011V3AnlageEntsprechend Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 der Dienstleistungsrichtline (RL 2006/123/EG ) sind die Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip zu bemessen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 MonateÜber einen Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Abschluss des vorgeschriebenen Inspektionsverfahrens zu entscheiden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
29.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Postanschrift
07745 Jena
Adresse
99423 Weimar