Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), zum Beispiel NAVSTAR-GPS, GALILEO und GLONASS, sind mitunter örtlich nicht verfügbar, weil sie beispielsweise in Fahrzeughangars oder in Laborräumen und Werkstätten abgeschirmt sind. In solchen Fällen kann es nötig sein, einen Teil der unversorgten Zone mit Hilfe von GNSS-Repeatern auszuleuchten.

Um GNSS-Repeater nutzen zu können, müssen Sie

  • zu einer der berechtigten Nutzergruppen gehören und
  • sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen.

Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.

Im Antragsformular der Bundesnetzagentur müssen Sie

  • den Aufstellungsort Ihrer GNSS-Repeateranlage genau bezeichnen und
  • die zu versorgenden Räume und Gebäudeteile mithilfe einer Planungsskizze darstellen.

Aufgrund des hohen potentiellen Störrisikos beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen sowie in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen

  • GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen und
  • GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen.

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift für die Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater.

Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für GNSS-Repeater für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 223, Frequenzzuteilung GNSS-Repeater

Adresse
Canisiusstrasse 21
55122 Mainz
Öffnungszeiten

Servicezeiten:

Montag 09:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr