Zuständigkeitsfinder
Beteiligungskapital akquirieren
Leistungsbeschreibung
Der TSF II unterstützt junge kleine wissens- und technologieintensive innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial mit Gründungsfinanzierungen. Die Gründungsfinanzierung erfolgt in Form von Beteiligungskapital in offenen und stillen Beteiligungen sowie Darlehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Stiftung Thüringer Beteiligungskapital
Voraussetzungen
Eine Beteiligung wird nur bei positiven Abschluss eines Prüfprozesses abgeschlossen. Zwingende Voraussetzungen für den positiven Abschluss dieses Prüfprozesses sind:
- Die Eintragung ins Handelsregister darf nicht länger als 5 Jahre alt sein.
- Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein oder die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben. Es darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in Thüringen haben. Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union müssen eine Betriebsstätte in Thüringen oder eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten.
- Es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikel 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) handeln. Es darf sich nicht um ein Unternehmen handeln, dass Artikel 7 der VO (EU) 2021/1058 unterfällt oder Zwecke nach Artikel 64 Absatz 1 beziehungsweise Artikel 66 der VO (EU) 2021/1060 verfolgt.
- Das Unternehmen muss klein im Sinne des Artikel 2 Nummer 2 in Verbindung mit Anhang 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Kontaktaufnahme der beteiligunsmanagement thüringen GmbH:
- Geschäftsplan
- Präsentation des Unternehmens und des Vorhabens
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)