Zuständigkeitsfinder
Tätigkeitsnachweise für eine bezuschusste Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einreichen
Leistungsbeschreibung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.
Wenn Sie solche Beratungsangebote anbieten und dafür Zuschüsse erhalten, müssen Sie die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Zur Prüfung der zweckgerichteten Verwendung der Zuschüsse werden die Tätigkeitsnachweise von den Trägern der Beratungsangebote jährlich eingereicht. Geprüft wird insbesondere:
- ob Sie die inhaltlichen Ziele erreicht haben
- ob Ihre Verwendung der Mittel zweckgerichtet und wirtschaftlich erfolgt ist
- ob Ihre Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen
Sie können die Nachweise online einreichen. Sie müssen die Tätigkeitsnachweise bis zum 31.03. für das vorausgehende Kalenderjahr vorlegen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen die Tätigkeitsberichte über das ProDaBa-Portal der gsub ein.
- Ihre Unterlagen laden Sie in dem Portal direkt hoch.
- Der Prüfbescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
- Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen müssen.
- Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
- Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren gegen den Prüfbescheid zu nutzen.
Voraussetzungen
- Tätigkeitsnachweise können nur Träger einreichen, die Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsangeboten nach der EUTBV erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Tätigkeitsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Nachweise bis zum 31.03. des Folgejahres einreichen.
Widerspruchsfrist: 1 MonatWiderspruch gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 9 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen den Prüf- oder Widerrufsbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Ausgaben, die nicht zweckgerichtet oder nicht wirtschaftlich und sparsam verausgabt wurden, können rückwirkend samt Zinsen zurückgefordert werden.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Prüfung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB
Adresse
10117 Berlin, Stadt