Für den Verleihprogrammpreis bewerben

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
  • der Anteil deutscher Filme,
  • der Anteil anderer europäischer Filme,
  • die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
  • die Repertoirepflege

Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Bonn

Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53111 Bonn, Stadt
Bemerkung: ggfs. Postfach: 170286
Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

Gebäudezugänge

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