Förderung für Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Bereich der IKT-Forschung beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Partner aus der Wissenschaft allein oder Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.

Sie können allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung für akademische Grundlagenprojekte oder übergreifende Technologieallianzen beantragen. Voraussetzung ist, dass diese einen signifikanten Technologiebeitrag zur Beherrschung zukünftiger komplexer IT-Systeme versprechen. Eine Förderung ist in folgenden Bereichen möglich:

  • IKT-Wirtschaft
  • Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
  • Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
  • Umwelt und Ressourcenschutz

Sie können Förderung für basisorientierte Projekte oder Technologieallianzen beantragen.

Basisorientierte Projekte sind akademisch geprägte Einzel- und Verbundprojekte, die Themengebiete erforschen, die Voraussetzungen für viele Anwendungsfelder schaffen. Wie zum Beispiel Algorithmenentwicklung, Softwaremethoden oder Werkzeuge für Datenstrukturen. Als Voraussetzung für die Förderung müssen Sie eine Forschungsstrategie vorlegen.

Außerdem können Sie als breitausgerichteter Verbund aus Wissenschaft und Wirtschaft Förderung als Technologieallianz beantragen. Diese muss entweder eine breit ausgerichtete, branchenoffene Technologieinnovation schaffen oder branchenübergreifende Basistechnologien entwickeln und in die Anwendung bringen. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig.

Als Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung im nicht-wirtschaftlichen Bereich können Sie sich bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/Ausgaben fördern lassen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie im Verbund eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

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