Förderung für das Programm "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei der Forschung in Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen spannende neue Erkenntnisse – manchmal schon mit konkreten Ideen zu deren praktischer Anwendung. Um aber herauszufinden, ob die Idee tatsächlich zu einem innovativen Produkt oder einer neuen Dienstleistung taugt, muss häufig weiter geforscht werden. Diese Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und einer möglichen Anwendung schließt die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+“.

Zielgruppe der Förderung

Mit dieser Fördermaßnahme unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forscherinnen und Forscher aus allen wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche an

  •  
  • Hochschulen,
  • von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
  • an Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-Aufgaben (FuE).

Gegenstand der Förderung
Die Fördermaßnahme ermöglicht es, Forschungsergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungs- und Verwertungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen die Forscherinnen und Forscher zur Stärkung der Transferkultur in ihren Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei.

Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung beziehungsweise Anwendung:

  • Findungsphase:
    In der Findungsphase werden vielversprechende Forschungsergebnisse identifiziert, die ein hohes Innovationspotenzial erwarten lassen, welches in der anschließenden Validierungsphase belegt werden soll. Die Findungsphase ist Teil der Grundlagenforschung, durch welche der grundsätzliche Erkenntnisgewinn stattfindet.
     
  • Validierungsphase:
    Ziel der Validierungsphase ist es das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungs- und Verwertungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen.
     
  • Verwertungs- oder Anwendungsphase:
    Die Verwertung beziehungsweise Anwendung validierter Forschungsergebnisse erfolgt in der Regel durch die Umsetzung in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei kommt sowohl eine wirtschaftliche Verwertung, beispielsweise in Netzwerken, durch Lizenzierung oder durch Gründung, als auch eine nichtwirtschaftliche Anwendung, deren Nutzen im volkswirtschaftlichen oder gesamtgesellschaftlichen Bereich liegt, in Betracht.

Für die Findungsphase setzt das BMBF auf die bestehende Förderung der Grundlagenforschung. Für die Verwertungsphase, beispielsweise die Gründungsförderung, stehen Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Die Fördermaßnahme VIP+ zielt daher ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung oder Anwendung. Damit ergänzt die Fördermaßnahme VIP+ Ansätze in den Fachprogrammen des Bundes, die themenbezogen oder auf konkrete Verwertungswege ausgerichtet sind.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase (siehe oben) befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.

Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:

  • Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
  • Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
  • anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
  • bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials (zum Beispiel für Soziale Innovationen) sowie
  • Schutzrechtanalyse und -sicherung.

Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- beziehungsweise Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.

Verbindliches Unterstützungskonzept

Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Das Unterstützungskonzept zeigt auf, wie

  • mögliche Anwendungen und Nutzerkreise für das zu validierende Forschungsergebnis identifiziert werden,
  • die Nutzeranforderungen sowie die Anforderungen möglicher Verwerterinnen oder Verwerter beziehungsweise Anwenderinnen oder Anwender an die Validierung ermittelt werden,
  • rechtliche und ethische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und
  • eine Verwertung oder Anwendung im Anschluss an die Validierung vorbereitet wird.

Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen und gegebenenfalls aus der Praxis in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteurinnen und Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.

Weiterer Entwicklungs- und Umsetzungsweg

Der weitere Entwicklungs- und Umsetzungsweg der Arbeiten, insbesondere die Verwertung oder konkrete Anwendung, liegt in der Verantwortung der antragstellenden Person. Der Projektträger berät auf Anforderung rechtzeitig vor Vorhabenende über mögliche Wege und Fördermöglichkeiten in der anschließenden Verwertungs- oder Anwendungsphase.

Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Sofern Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben gefördert werden, erhalten diese Zuschüsse im Wege der Zuweisung.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500.000 EUR pro Vorhaben beziehungsweise Verbundprojekt und Jahr (das heißt insgesamt 1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit oder geringerem Förderbedarf werden adressiert.

Zuwendungen können für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie vorhabenbezogene Geräteinvestitionen, die nicht der Grundausstattung der antragstellenden Person zuzurechnen sind, verwendet werden. Aufgrund der Offenheit der Maßnahme für unterschiedliche Forschungsbereiche und Einrichtungsarten können in einzelnen Projekten verschiedene Schwerpunkte notwendig sein.

Erforderliche Ausgaben oder Kosten für die Sicherung von Schutzrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union während der Laufzeit eines Vorhabens sind zuwendungsfähig, sofern diese nicht bereits durch andere Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird auf die Bundeszuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Adresse
Steinplatz !
10623 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 310078254
Fax
+49 30 310078216