Förderung für das Programm "Gesundheitsforschung – GO-Bio initial" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte, die lebenswissenschaftliche Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial identifizieren und untersuchen.

Die Förderung zielt darauf, lebenswissenschaftliche Verwertungsideen zu identifizieren und weiterzuentwickeln, vorzugsweise aus den Bereichen

  • Therapeutika
  • Diagnostika
  • Plattformtechnologien sowie
  • Forschungswerkzeuge.

Es geht um die konzeptionelle Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung möglicher Verwertungsoptionen.

Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens stattfinden, unterstützt werden. Diese Phase wird auch "Fuzzy Front End of Innovation" (FFE) genannt und umfasst die Ideen- und Findungsphase. Das FFE endet mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen. Im Ergebnis soll der weitere Verwertungsweg für eine Idee klar vorgezeichnet sein.

Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie können aber auch als Privatperson eine Projektskizze einreichen und im Falle einer positiven Begutachtung an eine antragsberechtigte Einrichtung wechseln. Eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten sind möglich für Projekte mit einem signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik.

In der Regel können Sie eine Förderung von 100 Prozent Ihrer projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten. Für die Sondierung ihrer Projektidee sind Zuwendungen bis zu 100.000 EUR möglich – bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für:

  • Personal (mit Ausnahme von Stammpersonal),
  • Dienstreisen,
  • Aufträge an Dritte, beispielsweise für Marktanalysen oder regulatorische Beratung,
  • Aufwand für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten während des amtlichen Prüfverfahrens sowie eine initiale Schutzrechtsanalyse,
  • Sach- und Verbrauchsmaterialien für orientierende Voruntersuchungen (nur in begründeten Ausnahmefällen)

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Der Projektträger VDI/VDE-IT prüft für das BMBF Ihren Anspruch und entscheidet im Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) – PT Lebenswissenschaften

Adresse
Steinplatz 1
10623 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 3100785515
Fax
+49 30 3100785515