Förderung für das Programm "Forschung für die zivile Sicherheit – Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm "Forschung für zivile Sicherheit" weiter zu stärken.

Besonders geeignete Projekte mit erheblicher Praxisrelevanz, die bereits im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Ergebnisse fortzuentwickeln und neu erkannte Forschungs- und Entwicklungsbedarfe gezielt zu adressieren. Dadurch können sie ihre Forschungsergebnisse auf den notwendigen Reifegrad heben, der eine wissenschaftliche Validierung unter Einsatzbedingungen möglich macht, um die Leistungsfähigkeit der Forschungsansätze unter Beweis zu stellen.

Gefördert werden Innovationsprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Innovationsprojekt muss maßgeblich auf einem Forschungsprojekt aufbauen, das im Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" eine Förderung erhalten hat und sich durch eine besonders erfolgreiche, strukturierte und effiziente Durchführung auszeichnet.
  • Es muss im Rahmen des vorangegangenen Forschungsprojekts neuer, beim Projektstart nicht vorhersehbarer, erheblicher Forschungsbedarf erkannt worden oder entstanden sein, dessen Bearbeitung zwingend erforderlich ist, um das ursprünglich angestrebte Forschungsergebnis tatsächlich in die Praxis überführen zu können. Nicht berücksichtigt werden die nach Projektende regelmäßig erforderlichen Arbeiten zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen hin zu einem markfähigen Produkt im Rahmen des Verwertungsplans.
  • Die Ergebnisse des vorangegangenen Forschungsprojekts müssen einen besonders hohen Innovationsgrad und eine sehr große Praxisrelevanz vorweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Lösung das Fähigkeitsspektrum eines Anwenders bedeutend erweitert oder ihn in die Lage versetzt, Herausforderungen effizient zu meistern, für die bislang keine praktikable Lösung verfügbar war.
  • Es muss ein erheblicher Bedarf sowie ein deutliches Interesse auf Anwenderseite an einem Einsatz der Forschungsergebnisse bestehen, was mindestens durch konkrete, detaillierte und aussagekräftige Interessenbekundungen individuell zu dokumentieren ist. Zudem ist die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse auf einen möglichst großen Anwenderkreis und die Einbindung der entsprechenden Akteure ausdrücklich erwünscht.
  • Die Erforderlichkeit einer intensiven Erprobung und wissenschaftlichen Validierung der angestrebten Lösungen, wie beispielsweise eines Einsatzdemonstrators, neuer Systeme, Verfahren oder Konzepte, muss ersichtlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Anwender vollkommen neue Fähigkeiten verliehen oder Arbeitsweisen ermöglicht werden, oder die Kompatibilität und das Zusammenspiel mit vorhandener Ausrüstung und etablierten Einsatztaktiken entscheidende Herausforderungen bergen.
  • Die weiterentwickelten, erprobten und wissenschaftlich validierten Lösungen müssen eine realistische Vermarktungsperspektive aufweisen. Hierzu ist ein fundiertes wirtschaftliches Konzept des potenziellen Systemanbieters oder vergleichbaren Leistungserbringerin beziehungsweise Leistungserbringers vorzulegen, dass eine schnelle Implementierung erwarten lässt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines kleinen oder mittelständigen Unternehmens (KMU) individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Die Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts sollte vorzugsweise in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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