Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zu Forschung und Entwicklung (FuE) in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien, die durchgeführt werden von:

  • kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission oder
  • mittelständischen Unternehmen, sofern sie eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden oder einen Umsatz von 100 Millionen EUR nicht überschreiten und nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 Prozent) oder
  • KMU oder mittelständische Unternehmen, die Projekte gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durchführen.

Sie können als KMU beziehungsweise mittelständisches Unternehmen allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für Projekte auf dem Gebiet der Photonik und der Quantentechnologie bekommen, wenn diese der industriellen vorwettbewerbliche FuE zuzurechnen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Gefördert werden beispielhaft folgende Themen oder Fragestellungen:

  • Photonik in der Produktion
  • optische Messtechnik und Sensorik
  • optische Komponenten und Systeme
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie
  • organische Elektronik
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften
  • Photonik für die Kommunikation
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing
  • Quantentechnologien für Kommunikation

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 50 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU beziehungsweise eines mittelständischen Unternehmens individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel muss dabei den beteiligten KMU zugutekommen.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

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