Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität in Deutschland bei. Hier spielen häufig hochspezialisierte KMU eine wichtige Rolle, die gemessen an der gesamten Wirtschaft einen hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil haben. Oftmals sind KMU in spezialisierten Märkten Weltmarktführer („hidden champions“) in ihrem Bereich. Die Förderung soll helfen, innovativen Lösungen den Weg in die wirtschaftliche Umsetzung zu bereiten und kreative Ideen junger Start-ups gezielt zu fördern. Der häufig zu geringe Forschungs- und Entwicklungsanteil in KMU soll angehoben werden, um Innovationspotenziale zu stärken.

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich der Materialforschung aufweisen:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung von Wirkstoffen und zielgerichteter Wirkstofftransport, verbesserte beziehungsweise bioaktive Implantate, Bioprinting, Marker- und Tracermaterialien, antimikrobielle und selbstreinigende Materialien, Filtermaterialien)
  • Materialien für zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe, funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Wärmedämmung und Verglasung, schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien, Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe)
  • Materialien für Sensorik, Aktorik und Mess- und Regeltechnik (beispielsweise intelligente Materialien, katalytische Materialien, strukturierte Materialien, Nanomaterialien und -systeme, plasmonische Materialien, Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik)
  • Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien, Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit, Hybridmaterialien, thermochemische und Latentwärme-Speicher, nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher, Brennstoffzellsysteme)
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren)
  • Materialien für Mobilität und Transport (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren)

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

KMU nach der Definition der Europäischen Union (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Millionen EUR Jahresumsatz) können einen Bonus von 10 Prozent erhalten. Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz) einen Bonus von 20 Prozent.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten oder Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Dienstsitz Bonn

Adresse
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53175 Bonn, Stadt
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Fax
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