Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen

Leistungsbeschreibung

Ihre gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung hat vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) projektbezogene oder institutionelle Fördermittel erhalten.

Wenn Ihr wissenschaftliches oder anwendungsorientiertes Forschungs- und Evaluierungsprojekt abgeschlossen ist, müssen Sie dem BMZ einen Fördernachweis übermitteln. Damit belegen Sie, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat Evaluierung und Ressortforschung; DEval, DIE

Adresse
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
Bemerkung: Erster Dienstsitz Bonn

Postanschrift
Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt

Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
Bemerkung: Zweiter Dienstsitz Berlin