Förderung für das Programm "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren" beantragen

Leistungsbeschreibung

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.

Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.

Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.

Sie können eine Förderung erhalten für:

  • Personalkosten: Kosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Kosten für Auftragsforschung: Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Kosten

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt

Adresse
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin, Stadt
Telefon
+49 228 9957-0
Bemerkung: Kontakt Bonn
Telefon
+49 30 18570
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