Zuständigkeitsfinder
Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.
Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.
Verfahrensablauf
Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Fördermittel online anfordern:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.
Fördermittel per Post anfordern:
- Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
- Füllen Sie diesen Antrag aus.
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Mittelanforderung
- Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 4 WochenSie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Das bedeutet, dass die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung jedoch beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen
Rechtsgrundlage
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 544 01, 532 04, 685 41 und 894 41
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projekt- oder institutionelle Förderung - BMZ Festsetzung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
05.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat Evaluierung, Ressortforschung, DEval und IDOS
Adresse
53113 Bonn, Stadt
Bemerkung: Erster Dienstsitz Bonn
Postanschrift
53045 Bonn, Stadt
Adresse
10963 Berlin, Stadt
Bemerkung: Zweiter Dienstsitz Berlin