Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit.

Im Rah­men ei­ner Ent­wick­lungs­part­ner­schaft han­deln bei­de Part­ner gleich­be­rech­tigt: Bei­de ver­spre­chen sich ei­nen Nut­zen aus der Part­ner­schaft, aber bei­de be­tei­li­gen sich auch an den Kos­ten und der Durch­füh­rung der Pro­jek­te.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW umsetzen, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine finanzielle Förderung beantragen.

Die Förderung ist für Neuvorhaben in der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft möglich sowie für die Fortsetzung bereits existierender Projekte der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke

Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 18535-0
Fax
+49 30 18535-2501