Fördermittel für sozialstrukturpolitische Neu- und Fortführungsvorhaben beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sozialstrukturförderung des BMZ will soziale Gefüge in Partnerländern stärken. Es fördert Projekte in folgenden Bereichen:

  • non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung
  • Genossenschaftssysteme
  • Förderung nationaler Hilfsgesellschaften
  • gewerkschaftliche Bildungsarbeit
  • dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall)
  • soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege
  • verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft

Fachorganisationen in Deutschland, die über Projekte und Beratungsmaßnahmen staatliche und nichtstaatliche Institutionen in den Partnerländern beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen, können Zuschüsse vom BMZ erhalten.

Dafür müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag beim BMZ einreichen. In diesem stellen Sie unter anderem

  • die Ziele,
  • Zielgruppen,
  • Partnerorganisationen und
  • Instrumente des Projekts dar und fügen einen Finanzierungsplan sowie
  • weitere Unterlagen bei.

Bevor Sie den eigentlichen Antrag stellen, benötigt das BMZ eine Projektskizze von Ihnen. Anhand dieser erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt und ob Sie es gegebenenfalls überarbeiten müssen.

Die Zuschüsse des BMZ können Sie für folgende Projektkosten einsetzen:

  • Beratungs- und Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops für Fachkräfte im Partnerland
  • Start, Ausstattungs- und Materialhilfen für Partnerorganisationen im Partnerland, zum Beispiel Lehrmaterial oder Ausstattungen für Unterrichtsräume
  • Personal und Projektinfrastruktur, zum Beispiel einheimische sowie aus Deutschland entsandte Fachkräfte
  • Vorbereitende, begleitende, auswertende und nachbetreuende Maßnahmen, zum Beispiel Veranstaltungen zur Projektvorbereitung und Projektstudien
  • Publikationen und Kommunikationsmittel
  • Verwaltungskosten
  • in begründeten Ausnahmefällen: Baumaßnahmen, die für das Projektziel zwingend notwendig sind

Sie können Fördermittel an eine Partnerorganisation im Partnerland weiterleiten, wenn es der Zuwendungsbescheid erlaubt.

Wird Ihr Projekt bereits vom BMZ gefördert, können Sie über den vereinbarten Förderzeitraum hinaus weiterhin Zuschüsse erhalten. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Fortführungsantrag an das BMZ stellen. Darin erläutern Sie die bereits erreichten und die weiteren Projektziele. Bitte beachten Sie: Aus der Förderung einer Projektphase entsteht kein Anspruch auf die Förderung weiterer Phasen.

Die Zuschüsse des BMZ müssen Sie nicht zurückzahlen. In der Regel zahlen Sie einen Eigenanteil von 25 Prozent der Projektkosten. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das BMZ kann keine Projekte fördern, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bmz.de/de/service/kontakt/dienstsitz-bonn-29554

Postanschrift
Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
610

16, 63, 66, 67, 68

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