Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe

Adresse
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bmz.de/de/service/kontakt/dienstsitz-berlin-29552