Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung

Leistungsbeschreibung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.

Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:

  • Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
  • Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.

Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104

Adresse
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99535-3761
Fax
+49 228 9910535-3761