Förderung für das Programm "Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme "FH-Europa" Projekte von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen, zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.

Als Forscherin oder Forscher an einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften können Sie allein oder gemeinsam im Verbund mit einer weiteren Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bekommen. Gefördert werden die Ausgaben, die Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihres Antrags für einen Aufruf in einem der europäischen Forschungsförderungsprogramme entstehen.

Aussicht auf eine Förderung besteht für Ihr Projekt,

  • für die Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31.12.2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden können.
  • wenn Ihre Forschungsanträge sich auf Ausschreibungen und ergänzende Programme von "Horizont Europa" richten, bei denen die Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften antragsberechtigt sind.
  • wenn die von Ihnen angedachten Maßnahmen die Erstellung von Forschungsanträgen bei anderen europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen wie "Green Deal" oder "EUREKA" unterstützen sollen.

Des Weiteren besteht für Ihr Projekt eine Aussicht auf Förderung

  • zur Bildung und Verstetigung von Netzwerk mit potenziellen Projektpartnerschaften aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungsaustausche im EU-Ausland (bei internationalen Promotionen)

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

  • Zuwendungen werden Ihnen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
  • Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung) Ihres Vorhabens.
  • Das beantragte Fördervolumen für Ihr Vorhaben soll im Regelfall 75.000 EUR nicht überschreiten.
  • Für Ihre Vorhaben wird vom BMBF keine Projektpauschale gewährt.
  • Die Laufzeit Ihres geförderten Vorhabens beträgt maximal 12 Monate
  • Die Projektlaufzeit Ihres Vorhabens endet regulär mit der Einreichung des zu erarbeitenden Antrags.
  • Wenn in Ihren Vorhaben zusätzliche Arbeiten zu netzwerkbildenden Maßnahmen durchgeführt werden, endet Ihre Projektlaufzeit mit dem Ende dieser Maßnahmen.
  • Ihr Vorhaben muss spätestens am 31.12.2027 beendet sein.
  • An Ihrer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften sind maximal 2 zeitgleich laufende "FH-Europa"-Projekte zulässig.
  • Die Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projekten sind nicht an die gewählten Ausschreibungen beziehungsweise an dessen Einreichungsfristen gebunden.

Als förderwürdig werden vom BMBF solche Aktivitäten von Ihnen anerkannt,

  • die auf eine Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen von "Horizont Europa" sowie ergänzende Programme ausgerichtet sind und
  • dabei nachweislich der Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnerschaften dienen und einen Mehrwert für Ihre Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften hinsichtlich einer gemeinsamen Einreichung eines Antrags bei der Europäischen Kommission oder
  • einen Antrag für einen der oben genannten europäischen, multinationalen Forschungsförderprogrammen vorbereiten.

Zuwendungsfähig im Rahmen der direkten Antragsunterstützung sind

  • Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (zum Beispiel bei der EU-KOM) zur Erstellung der Anträge,
  • Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik,
  • Reisen zur Abstimmung und Koordination einer Projektidee beziehungsweise zur Erstellung von Anträgen mit weiteren, auch internationalen Partnern; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorarbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen oder zur Erstellung einer Projektskizze,
  • Personal zur Erstellung von Anträgen,
  • Lehrvertretungen für projektleitende Professorinnen oder Professoren an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Neben der reinen Antragsunterstützung sind folgende Aktivitäten zuwendungsfähig:

  • Vernetzung bestehender Forschungsschwerpunkte, zum Beispiel mit dem Ziel, diese europäisch auszurichten
  • Maßnahmen, die den Ausbau und den fachübergreifenden Erfahrungsaustausch der Netzwerke von Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verbessern, beispielsweise durch die Etablierung von Forschungsgruppen
  • Maßnahmen, mit denen die Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften als potenzielle Partner bei der (EU-)Antragstellung sichtbarer und präsenter werden, beispielsweise durch die Etablierung regionaler Kooperationen und Netzwerke mit Unternehmen und Praxispartnerschaften, die Teilnahme an Partnering-Aktivitäten und -Portalen oder den Austausch von Forschenden
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die die Sichtbarkeit der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Europa fördern, zum Beispiel Vernetzung auf internationalen Veranstaltungen und Fachkongressen oder Organisation und Durchführung von Veranstaltungen an der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Reisen von am Vorhaben beteiligtem Personal zu potenziellen Projekt- oder Netzwerkpartnerschaften oder Aufenthalte bei potenziellen Projekt- und Netzwerkpartnerschaften
  • Lehrvertretungen für am Projekt beteiligte Professorinnen und Professoren der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
  • Personal zur Durchführung und Organisation der geplanten Aktivitäten

Sie können keine Förderung bekommen für

  • Ausgaben für Grundausstattung,
  • Infrastrukturleistungen oder
  • Aufträge an Dienstleister zur Unterstützung der Erarbeitung von wissenschaftlichen oder administrativen Antragsteilen,
  • Reisekosten der Lehrvertretungen

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

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