Förderung aus dem ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.

Teilnahmevoraussetzungen

Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie

  • mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeiten,
  • im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
  • seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.

Art und Umfang

Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.

Anlaufstellen

Um einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang für Soloselbstständige zum Programm "KOMPASS" zu ermöglichen, werden Anlaufstellen eingerichtet. Für die Einrichtung von Anlaufstellen, die den Zugang zum Programm regeln, gibt es eine Erstausschreibung.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind Sie als

  • juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder als
  • rechtsfähige Personengesellschaft, die ihre Eignung entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Kriterien nachweisen kann

Die Bewilligung der Anträge der Träger erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat VIGruEF4

Adresse
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin, Stadt

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