Förderung aus dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den digitalen Wandel zu bewältigen. Zu diesem Ziel existiert das INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit)-Coaching.

Das Programm richtet sich

  • an Unternehmen, die ein Coaching suchen,
  • an Träger, die die Koordination und Verwaltung des Coachings übernehmen.

Als Unternehmen unterstützt Sie INQA-Coaching bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die digitale Transformation. Das Coaching zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu schaffen. Im Rahmen der Beratung fördert INQA-Coaching Ihr Unternehmen dabei, Lern- und Experimentierräume einzurichten, um dort neue Arbeitsweisen zu erproben.

Das Programm INQA-Coaching hat 3 Programmbereiche:

  • INQA-Beratungsstellen (IBS)
  • Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ)

INQA-Beratungsstellen (IBS):

Die IBS begleiten den Beratungsprozess administrativ. Sie stellen Qualität und Nachhaltigkeit der Beratung sicher, leisten Programmunterstützung und bewerben das Programm regional.

Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Ihres Unternehmens.

  • In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Dort wird geklärt, ob Sie förderfähig sind. Gemeinsam mit Ihnen identifiziert die IBS den konkreten betrieblichen Veränderungsbedarf. Je nach Bedarf kann Ihnen die IBS einen Beratungsscheck für das INQACoaching ausstellen oder auf ein regionales Angebot verweisen.
  • Den Beratungsscheck oder CoachingScheck können Sie innerhalb von 7 Monaten einlösen. Er ermöglicht Ihnen ein Coaching von maximal 12 Beratungstagen durch autorisierte INQA-Coaches. Die Beratung umfasst die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens. Sie entwickeln Handlungsziele und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden.
  • 6 Monate nach dem Coaching findet ein Ergebnisgespräch in der IBS statt. Darin werden die getroffenen Maßnahmen bilanziert. Einzelne Beschäftigte beziehungsweise (falls vorhanden) die betriebliche Interessenvertretung werden daran beteiligt. Die IBS prüft abschließend, ob weiterer Beratungsbedarf besteht.

Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ):

Das übergeordnete INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum soll die Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm und mit anderen Programmen und Akteuren unterstützen. Außerdem stellt es die Qualität der Beratung sicher und fördert diese.

Art und Umfang

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben im Handlungsfeld KMU und IBS sowie 90 Prozent im Handlungsfeld ÜZ.

Ein Projekt läuft in der Regel von Programmstart im Frühling 2023 bis zum 31.12.2027. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte (für Träger von IBS oder ÜZ) ist der 01.02.2023. KMU können voraussichtlich ab April 2023 mit dem Programmstart rechnen.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist das Programm INQA-Coaching ist das Nachfolgeprogramm von unternehmensWert:Mensch (uWM) plus der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat I4 – INQA-Coaching

Adresse
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin, Stadt