Zuständigkeitsfinder
Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten den digitalen, demografischen und ökologischen Wandel zu bewältigen. Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" erhalten KMU konkrete Beratungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis einer passgenauen Analyse. Ziel ist die Neugestaltung von Arbeits- und Lernprozessen. Auch die Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) wird unterstützt.
(Solo-)Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren unterstützt werden.
Folgende 3 Handlungsfelder werden gefördert:
- Regionale Zukunftszentren (RZ)
- ein Koordinierendes Zukunftszentrum
- ein Haus der Selbstständigen (HdS)
Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können.
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel 48 Monate. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bleibt davon, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, unberührt. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte ist der 1. Januar 2023.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, dann wurden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
- rechtsfähige Personenvereinigungen
- Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Antragsberechtigte, über deren Vermögen ein Insolvenz, Vergleichs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragsberechtigte, die eine Vermögensauskunft nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung oder der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" alle erforderlichen Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen für die Interessenbekundung und Antragsstellung keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 MonateAbhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.
Rechtsgrundlage
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
- Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" vom 20.04.2022 (BAnz AT 06.05.2022 B1)
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Referat I4 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
25.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat I4 "Transfer und betriebliche Praxis, Human Resources (HR) Strategien"
Adresse
10117 Berlin, Stadt
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03046 Cottbus/Chóśebuz
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