Ausnahme von der vollständigen und teilweisen Anwendung der Technischen Spezifikation für Interoperabilität (TSI) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Schienenfahrzeug entwickeln beziehungsweise bauen, das in Deutschland verkehren soll, benötigen Sie eine Fahrzeugtypgenehmigung oder eine Genehmigung für das Inverkehrbringen. Ihre Genehmigung kann aufgrund der Anwendung der aktuellen TSI nicht möglich sein oder behindert werden.

Trifft das auf Sie zu, können Sie in 4 Fällen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Ausnahme von der teilweisen oder vollständigen Anwendung der TSI stellen.

Es handelt sich um folgende Fälle:

  1. Das Vorhaben befindet sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen TSI in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium oder ist Gegenstand eines in der Durchführung befindlichen Vertrages.
  2. Durch die Anwendung einer neuen TSI ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens oder der Zusammenhang des Eisenbahnsystems in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
  3. Es handelt sich um Fahrzeuge, die auch in Drittländern mit einer anderen Spurweite als der Regelspurweite verkehren sollen.
  4. Nach einem Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe, ist eine rasche Wiederherstellung des Netzes erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt – Referat 31

Postanschrift
Postfach 200565
53135 Bonn, Stadt

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 98260
Fax
+49 228 98269199
Verkehrsanbindung
16; 63; 66

16; 63; 66
Gebäudezugänge

Bemerkung:

Gebäude A1