Planungsrechtliche Zulassung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie planen, Eisenbahnbetriebsanlagen zu bauen, zu ändern oder zurückzubauen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:

  • Schienenwege
  • Ingenieurbauwerke wie Brücken, Tunnel, Durchlässe
  • Erdbauwerke wie Dämme, Einschnitte, Böschungen
  • Signal-, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
  • Bahnhöfe und Haltepunkte

Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen im planungsrechtlichen Verfahren Fragen geklärt werden, insbesondere:

  • Ist das Vorhaben technisch umsetzbar?
  • Entspricht die Planung den geltenden Regelwerken und Sicherheitsstandards?
  • Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich – und falls ja, was ist das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung?
  • Berührt das Vorhaben öffentliche Belange?
  • Berührt das Vorhaben Rechte oder Belange Dritter?
  • Können die Rechte Dritter sowie die öffentlichen und privaten Belange in einen gerechten Ausgleich gebracht werden?

Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann. 

Der Deutsche Bundestag kann Verkehrsinfrastrukturprojekte abweichend durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses zulassen. Für die Zulassung wird vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Dies können Sie beim EBA beantragen. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Außenstellen – Sachbereiche 1

Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung