Anerkennung als Benannte Stelle (BS) beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken. 

BS sind Konformitätsbewertungsstellen. Diese Stellen prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob sie die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.

Benannte Stelle (BS)

Benannte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen. 
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind: 

Infrastruktur:

  • zum Beispiel Gleise, 
  • Weichen, 
  • Bahnübergänge, 
  • Brücken, 
  • Tunnel, 
  • Bahnhöfe, 
  • Sicherheits- und Schutzausrüstung 

Energie: 

  • zum Beispiel Bahnenergieversorgung, Fahrleitungsanlagen wie Oberleitungen und Stromverbrauchsmess- und Ladeeinrichtungen
  • Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung: 
  • strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung oder Zugsicherung sowie Signalgebung 

Eisenbahnfahrzeuge:

  • zum Beispiel Wagenkastenstruktur,
  • Stromabnahmeeinrichtungen,
  • Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen,
  • Bremsanlagen, 
  • Kupplungen, 
  • Drehgestelle, 
  • Achsen, 
  • Türen.

Anerkennung als BS

Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der NANDO‐Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. 

Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Sachgebiet 92

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt

Postanschrift
Postfach 200565
53135 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 9826192
Fax
+49 228 98269199