Eisenbahnfahrzeuge im europäischen Fahrzeugeinstellungsregister registrieren

Leistungsbeschreibung

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union. Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug halten und auf dem europäischen Eisenbahnnetz einsetzen wollen, müssen Sie es im EVR registrieren lassen. Das gilt für Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge und Fahrzeuge aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union, die das Fahrzeugregister wechseln.
Die Registrierung beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Ihr Eisenbahnfahrzeug wird dann mit einer deutschen Fahrzeugnummer im EVR eingetragen. Grundsätzlich können Sie nur Fahrzeuge mit einer deutschen Fahrzeugnummer registrieren lassen, die eine Genehmigung für den deutschen Verkehr haben.
Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – Referat 32

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 98260
Fax
+49 228 9826-9199
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr