Zuständigkeitsfinder
Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
Verfahrensablauf
Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst, per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
- Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
- Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung.
- Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
-
Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
Voraussetzungen
- Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
- Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenSollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauern, teilt Ihnen das EBA die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mit.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
- Bereitstellung von Auszügen aus der elektronischen Akte Auskunft
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
07.06.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Adresse
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift
53135 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 9826-0Fax
+49 228 9826-9199DE-Mail
poststelle@eba-bund.de-mail.deÖffnungszeiten
Montag 9:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr