Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Leistungsbeschreibung

Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.

Dies gilt für Beiträge von

  • Landwirtinnen oder Landwirten,
  • deren Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie
  • mitarbeitenden Familienangehörigen.

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.

Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.

Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.

In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung