Vorzeitige Altersrente für Ehegatten von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Landwirtin oder Landwirt können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig Ihre Altersrente beantragen, wenn 

  • Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner bereits 
    • ein Anspruch auf Regelaltersrente der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
    • einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hat.

Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 auf 57 Jahre angehoben.
Abschlag:

  • Beantragen Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner sowie als Lebenspartnerin oder Lebenspartner die vorzeitige Altersrente, kann Ihnen diese nur mit Abschlag gezahlt werden. 
  • Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.

Hinzuverdienst:

  • Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Dadurch erlischt Ihr Rentenanspruch zwar nicht, es kann allerdings die Höhe Ihrer Altersrente beeinflussen.
  • Ein hoher Hinzuverdienst kann zur vollständigen Kürzung Ihrer Rente führen. Allerdings nur, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, also frühzeitig in Rente gegangen sind.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG – AK-Leistung)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 7850
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung