Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,

  • die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft  unfallversichert war und
  • die infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle und
    • Berufskrankheiten

Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:

  • Witwen oder Witwer,
  • Kinder,
  • Stiefkinder,
  • Pflegekinder,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • frühere Ehegatten oder -frauen,
  • Verwandte der aufsteigenden Linie, also:
    • Eltern
    • Großeltern
    • Eltern von nichtehelichen Kindern
    • Adoptiveltern und
    • gegebenenfalls Ur-Großeltern

Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht

  • für Hinterbliebene: einem Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße. Diese errechnet sich aus dem Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • für Personen, die nicht zur Familie gehören: den tatsächlichen Kosten der Bestattung und ist maximal so hoch wie das Sterbegeld für Hinterbliebene.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
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Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung