Zuständigkeitsfinder
Übernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Leistungsbeschreibung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.
Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
- Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).
Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich, online oder persönlich ein. Die Kostenerstattung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Bescheid festgestellt.
Schriftlich:
- Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an die SVLFG.
- Geben Sie dabei Ihre Versichertennummer sowie Ihr Aktenzeichen an.
Online:
- Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
- Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
- Sie können mithilfe der Formularoptionen einen Reisekostenantrag stellen.
Persönlich:
- Geben Sie die erforderlichen Unterlagen persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab.
- Halten Sie Ihre Versichertennummer sowie Ihr Aktenzeichen bereit.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt liegen. Die für Sie zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.
Voraussetzungen
- Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
-
Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle
- Berufskrankheiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über:
- die Bezahlung und Höhe der Reisekosten wie Rechnungen oder Quittungen, oder
- die zurückgelegten Kilometer
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
- Klage vor dem Sozialgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Übernahme
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift
Telefon
+49 561 785-0Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
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poststelle@svlfg.de-mail.deÖffnungszeiten
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Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
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Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
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und nach Vereinbarung