Ersatz für beschädigte oder zerstörte Hilfsmittel beantragen

Leistungsbeschreibung

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeitsunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Schaden.
Als Hilfsmittel gelten beispielsweise: 

  • Prothesen
  • orthopädisches Schuhwerk
  • Stützkorsette
  • Krankenfahrstühle
  • Gehstöcke
  • Brillen 
  • Hörgeräte. 

Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.

Wenn Ihr Hilfsmittel beschädigt ist, können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. 

Wenn das Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Das neue Hilfsmittel muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen. 

Das Ziel ist, dass Sie ihr Hilfsmittel wieder so nutzen können, als wäre der Arbeitsunfall nicht passiert („Naturalrestitution“). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden.

Ein Ersatz für Luxusausführungen von Hilfsmitteln, die der Zierde und dem Schmuck des Betroffenen dienen, ist nicht möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung