Änderungszertifizierung von Endgeräten für den Digitalfunk BOS beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwendet werden. Die BDBOS hat hierzu in den sogenannten Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie die Hard- oder Software Ihres bereits für den BOS zertifizierten Endgeräts wesentlich verändert haben, müssen Sie eine Änderungszertifizierung bei der BDBOS beantragen, wenn Sie die Geräte produzieren oder vertreiben.

Eine Änderungszertifizierung kann erfolgen bei:

  • Deaktivieren von Schnittstellen oder optionalen Leistungsmerkmalen
  • Aktivieren oder Umsetzen von optionalen Leistungsmerkmalen
  • einer von der BDBOS geforderten Anpassung, insbesondere zur Behebung von Sicherheitsmängeln
  • einer Fehlerkorrektur

Für die Änderungszertifizierung beschreiben Sie die Änderung möglichst umfassend und erläutern, welche technischen Auswirkungen damit verbunden sind. Die BDBOS wertet Ihre Angaben aus und teilt Ihnen mit,

  • ob die Voraussetzungen für eine Änderungszertifizierung vorliegen und
  • welcher Prüfungsumfang notwendig ist.

Im nächsten Schritt beauftragen Sie eine sachkundige Prüfstelle mit der Prüfung nach den von der BDBOS festgelegten Prüfkriterien. Den BOS-Prüfbericht senden Sie anschließend als Nachweis an die BDBOS.

Sie können eine Änderungszertifizierung für mehrere Endgeräte beantragen. Für jedes einzelne Endgerät können Sie höchstens 4 Änderungszertifizierungen beantragen. Ansonsten ist eine erneute Zertifizierung notwendig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) - Zertifizierungsstelle

Postanschrift
10001 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten

Bürozeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 16:00 Uhr

Verkehrsanbindung
U3, U7
Gebäudezugänge

Bemerkung:

Eingeschränkter Kundenverkehr