Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraßen stellen

Leistungsbeschreibung

Für Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen ist eine planungsrechtliche Zulassung notwendig. Baumaßnahmen, wie zum Beispiel der

  • Ausbau, 
  • Neubau oder
  • die Beseitigung 

von Bundeswasserstraßen müssen Sie als Trägerin oder Träger des Vorhabens daher bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen. 

Mit Ihrer Antragstellung führt die GDWS ein Planrechtsverfahren durch. Dabei wird der Baumaßnahmenplan geprüft und die Öffentlichkeit umfassend beteiligt.
Bauvorhaben an Bundeswasserstraßen berühren häufig eine Vielzahl von Interessen und Belange, zum Beispiel von 

  • Anwohnerinnen und Anwohnern, 
  • von Behörden und Naturschutzvereinigungen sowie
  • von Boden- und Wasserverbänden. 

Nach Erfassung und Abwägung der Interessen und Belange aller Beteiligten entscheidet die GDWS im Planfeststellungsbeschluss, ob und wie das Bauvorhaben verwirklicht werden darf.

Für das Planrechtsverfahren benötigt die GDWS von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen und Zeichnungen. Diese reichen Sie mit Ihrem Antrag auf planungsrechtliche Zulassung bei der GDWS ein.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – Unterabteilung Planfeststellung

Adresse
Am Propsthof 51
53121 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 7090-0
Fax
+49 228 7090-9010