Sich bei der Erstellung eines Raumordnungsplans für die AWZ und das Bundesgebiet beteiligen

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin beziehungsweise Bürger oder für Ihr Unternehmen oder als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung von Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) und den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Wie Sie sich beteiligen können, können Sie der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten Raumordnungsplan entnehmen. Diese wird von der zuständigen Behörde bereitgestellt.


In Raumordnungsplänen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee und für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland können Festlegungen erfolgen, die:

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gewährleisten
  • weitere wirtschaftliche Nutzungen betreffen
  • die Meeresumwelt schützen und verbessern

Raumordnungspläne können zum Beispiel auch länderübergreifende Festlegungen zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen enthalten.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S III 2 - Raumordnungsrecht, Raumordnungsplanung

Adresse
Krausenstraße 17-18
10117 Berlin, Stadt
Telefon
+49 18 335-0