Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" beantragen

Leistungsbeschreibung

Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist es, die Position der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken. Die Vorhaben müssen

  • auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023" ausgerichtet sein und
  • innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

Förderung ist möglich für

  • Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwenderinnen und Anwendern.
  • Verbünde unter Beteiligung
    • mehrerer KMU,
    • Forschungseinrichtungen oder
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

Dabei muss der Nutzen des Vorhabens jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.

Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Sofern dies für die spätere Umsetzung zielführend ist, sollten Sie dabei rechtliche Fragestellungen wie Datenschutz oder Haftungsfragen sowie gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.

Ihre angestrebten Ergebnisse müssen

  • deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen,
  • klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen haben und
  • ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Als Verbundpartner eines KMU sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich bei

  • Hochschulen,
  • Forschungs und Wissenschaftseinrichtungen
  • oder vergleichbaren Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich.

Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse Ihres geförderten Projekts vorzugsweise in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verwertet werden.

Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft Ihren Anspruch und entscheidet in ihrem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Dienstsitz Bonn

Adresse
Heinemannstraße 2
53175 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99570
Fax
+49 228 995783601
DE-Mail
poststelle@bmbf-bund.de-mail.de

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