Förderung unternehmerischen Know-Hows für KMU beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Programm „Förderung unternehmerisches Know-hows“ können bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung kann sich auf fast alle Bereiche der Unternehmensführung beziehen. Der Zuschuss beträgt je nach dem Standort, dem Unternehmensalter sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zwischen 50 und 90 Prozent. Der entsprechende prozentuale Anteil wird bis höchstens EUR 3.000 bis EUR 4.000 Beratungskosten bezahlt. 

Vor Beginn der Beratung müssen Sie einen Antrag beim BAFA stellen. Nach Prüfung des Antrages erteilt Ihnen das BAFA eine schriftliche Erlaubnis zum Beratungsbeginn. Anschließend können Sie mit der Beratung beginnen. Die Beratungsunterlagen müssen Sie nach Abschluss der Beratung dem BAFA vorlegen, dieses zahlt nach Prüfung mit positivem Ausgang den Zuschuss aus. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 413

Adresse
Frankfurter Straße 2935
65760 Eschborn
Telefon
+49 6196 908-1570
Fax
+49 6196 908-1800
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr

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